Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die m-public Medien Services GmbH (im folgenden m-public) vermittelt Werbeaufträge für die unter “Portfolio” genannten Medien. Der Vertrag über die Ausführung des vom Kunden erteilten Werbeauftrags wird im Namen des jeweiligen Mediums abgeschlossen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Medien, in deren Namen die m-public handelt.
     
  2. Die Werbung muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und eventuellen Bestimmungen der jeweiligen Länder, den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln sowie den Grundsätzen der evangelischen Publizistik entsprechen.
     
  3. Für ein zu bewerbendes Produkt oder eine zu bewerbende Leistung wird nur ein einheitlicher Auftrag, in dem der Werbetreibende genau zu bezeichnen ist, angenommen.
     
  4. Werbemittler müssen vom Werbetreibenden zur Auftragserteilung an die m-public nachweisbar ermächtigt sein. Wenn der beauftragte Werbemittler einwilligt, kann mit Zustimmung der m-public während der Abwicklung des Auftrages ein anderer Werbemittler an seine Stelle treten.
     
  5. Der Vertrag über die Annahme des erteilten Auftrages bedarf der Schriftform oder der elektronischen Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form.
     
  6. Die m-public behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die m-public vor, Werbeunterlagen wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form zurückzuweisen. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt der Werbung gegen rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des gebuchten Mediums verstößt. Für diese Entscheidungen gelten einheitliche Grundsätze. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
     
  7. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der m-public zur Verfügung gestellten Werbung. Er haftet für deren rechtliche Zulässigkeit und stellt die m-public von Ansprüchen Dritter frei.
     
  8. Der Auftraggeber garantiert, dass der m-public nur solche Werbeunterlagen übersandt werden, für die er sämtliche zur entsprechenden Verwertung erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat. Die m-public ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt die m-public von Ansprüchen Dritter und allen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden frei.
     
  9. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.
     
  10. Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Platzierungswünschen kommt der Verlag weitestgehend entgegen. Gleichwohl sind Platzierungswünsche für den Verlag nicht bindend.
     
  11. Anzeigenaufträge können nur schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, gekündigt werden. Die Stornierung der Anzeige ist bis zum Anzeigenschluss möglich. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.
     
  12. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Verfügung z.B. zum Abdruck einer Gegendarstellung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.
     
  13. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
     
  14. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
     
  15. Änderungen im MwSt.-Satz durch die Finanzverwaltung können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen weiterberechnet werden.
     
  16. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     
  17. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
     
  18. Erfüllungsort: Berlin
     
  19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Änderungen vorbehalten

Gültig ab 25. April 2017